Willkommen & Überblick
EU AI Act · Compliance-Timeline
Risiko entsteht nicht erst 2027.
Der EU AI Act gilt in fünf Etappen. Drei davon sind schon scharf. Wer jetzt plant, hat noch Zeit. Wer wartet, nicht mehr.
Stand · Oktober 2026
Seit 2. Februar 2025 scharf
Februar 2025
Art. 5 AI Act
Verbotene KI-Praktiken
Bis €35 Mio. / 7 % Umsatz
Emotionserkennung, Social Scoring, biometrische Kategorisierung im Recruiting sind untersagt. Höchste Bußgeldstufe des EU AI Acts.
Seit 2. August 2025 scharf
August 2025
GPAI-Regeln
General-Purpose AI Modelle
Governance- und Transparenzpflichten für GPAI-Modelle (z. B. ChatGPT, Claude). Für Recruiting eher am Rand, aber relevant, wenn solche Tools im Einsatz sind.
Seit 2. August 2026 scharf
August 2026
Art. 50 AI Act
Transparenzpflichten
Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, auch ein Bewerber-Chatbot. Die Kennzeichnung von KI-Texten gilt nur für Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse.
Ab 2. Dezember 2027 scharf
Dezember 2027
Hochrisiko-Systeme
Pflichten für CV-Screening & Matching
Bis €15 Mio. / 3 % + DSGVO-Strafen
Anhang III Nr. 4: Dokumentation, Risikomanagement, menschliche Aufsicht, Transparenz. Irreführende Behördenangaben werden ebenfalls sanktionsrelevant. Durch den KI-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) von August 2026 auf Dezember 2027 verschoben.
Ab 2. August 2028 scharf
August 2028
Vollständige Anwendbarkeit
Alle Sanktionsmechanismen aktiv
Letzte Übergangsfrist für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten. Für Recruiting-Tools zählt der Dezember 2027. Danach gilt die Verordnung in voller Tiefe, inklusive aller Melde-, Dokumentations- und Prüfpflichten.
§
Parallel gilt, jederzeit, unabhängig vom AI Act: DSGVO (Art. 6, Art. 22), Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (§§ 1, 22 AGG). Ein Verstoß kann gleichzeitig nach mehreren Regelwerken sanktioniert werden.