Kapitel 2 | Der Rechtsrahmen
Recruiting mit KI ist erlaubt – aber nicht ohne Regeln. Der EU AI Act regelt, was Anbieter bauen müssen und was du im Haus selbst tun musst. Diese fünf Artikel betreffen deinen Recruiting-Alltag.
Art. 5 · Verboten
Bestimmte KI-Praktiken sind unzulässig
Emotionserkennung, Social Scoring, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen. Verboten seit 2. Februar 2025, auch im Bewerbungsverfahren.
Praxis: Keine Video-Analyse von Mimik oder Stimme in Interviews. Auch nicht mit Einwilligung.
Art. 10 · Daten & Bias · Pflicht des Anbieters
Der Anbieter muss seine Trainingsdaten prüfen
Datenqualität und Bias-Tests schuldet der Anbieter. Du verantwortest die Daten, die du selbst eingibst (Art. 26 Abs. 4).
Praxis: Frag deinen Anbieter: „Welche Daten wurden zum Training verwendet? Wie wurde auf Diskriminierung getestet?"
Art. 13 · Transparenz · Pflicht des Anbieters
Der Anbieter muss sein System erklären
Er liefert eine Gebrauchsanweisung, mit der du verstehst, wie Ergebnisse zustande kommen.
Praxis: Kann der Anbieter das nicht, kannst du deine eigenen Pflichten ab Dezember 2027 nicht erfüllen. Das ist ein Ausschlusskriterium beim Einkauf.
Art. 26 · Mensch · deine Pflicht
Menschliche Aufsicht ist deine Pflicht
Eine Person mit Kompetenz, Ausbildung und Befugnis prüft die KI-Ergebnisse und verantwortet sie. Gilt ab 2. Dezember 2027.
Praxis: „KI schlägt vor, Mensch entscheidet" reicht als Satz allein nicht. Du musst die Kriterien verstehen und hinterfragen können.
Art. 50 · Transparenz · seit August 2026
Chatbots müssen sich zu erkennen geben
Wer mit einem KI-System spricht, muss das erkennen können. Die Kennzeichnung von KI-Texten gilt nur für Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse.
Praxis: Bewerber-Chatbot: Prüfe, dass er sich als KI zu erkennen gibt. Eine Stellenanzeige, die du mit KI schreibst und selbst verantwortest, musst du nicht kennzeichnen.
Recruiting mit KI ist erlaubt → aber nur, wenn du diese Spielregeln einhältst.