Im Recruiting greifen drei Gesetze gleichzeitig – und ein einziges Tool kann gegen alle drei verstoßen. Hier siehst du, wie AGG, BetrVG und DSGVO zusammenspielen.
AGG
Diskriminierungsverbot
  • Benachteiligungsverbot wegen Alter, Geschlecht etc.
  • Beweislastumkehr im Streitfall (§ 22 AGG)
  • Schadensersatzansprüche bei Verstößen (§ 15 AGG)
BetrVG
Mitbestimmung
  • Informations- und Beratungsrechte bei Personalplanung
  • Zustimmungspflicht bei Einstellungen und Auswahlrichtlinien
  • Mitbestimmung bei Software und KI-Systemen, die Bewerber:innen bewerten oder überwachen können (§ 87 Abs. 1 Nr. 6)
DSGVO
Datenschutz
  • Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
  • Transparenz & Informationspflichten gegenüber Bewerber:innen
  • Löschfristen & Zweckbindung einhalten
Praxisbeispiel
Ein KI-Tool, drei Gesetzesverstöße
Ein KI-Tool analysiert Bewerbungen automatisch anhand historischer Daten. Dabei filtert es ältere Bewerber:innen heraus, speichert Daten ohne klare Rechtsgrundlage über den Zweck hinaus und wurde ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt.
AGG-Verstoß: Ältere Bewerber:innen werden systematisch benachteiligt
DSGVO-Verstoß: Daten ohne Rechtsgrundlage über den Zweck hinaus gespeichert
BetrVG-Verstoß: Einführung ohne Betriebsratszustimmung
Ein Verstoß kann gleichzeitig nach mehreren Regelwerken sanktioniert werden.