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Regel 1 von 3
Bevor Bewerberdaten in ein KI-Tool gehen, kommt alles raus, was eine Person erkennbar macht. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Und es ist nur der erste Schritt: Auch ohne Namen bleibt ein Lebenslauf meist personenbezogen. Welche Tools dann überhaupt infrage kommen, regelt Regel 2.
× Was muss raus?
  • Name und Kontaktdaten
  • Foto, Geburtsdatum, Alter
  • Geschlecht, Nationalität, Herkunft
  • Projektdetails, die Rückschlüsse erlauben
✓ Was darf rein?
  • Fachliche Qualifikationen: „8 Jahre Erfahrung in Projektmanagement"
  • Stationen: „3 Jahre als Team Lead" (ohne identifizierbare Firmennamen)
  • Skills, Zertifikate, Ausbildung
Warum das wichtig ist
01
Rechtlich: Personenbezogene Daten in öffentlichen KI-Tools = DSGVO-Verstoß
02
Fairness: Name, Foto, Alter können zu unbewusster Diskriminierung führen, auch durch dich, nicht nur durch die KI
Praxis-Tipp
Erstelle dir eine Anonymisierungs-Checkliste oder nutze Blind-CV-Tools. Prüf danach ehrlich: Ließe sich die Person über seltene Stationen, Projekte oder Abschlüsse noch erkennen? Dann ist der Lebenslauf nur pseudonymisiert, und die DSGVO gilt weiter. Für die Praxis-Prompts in Kapitel 6 brauchst du gar keine Bewerberdaten, nur die Stellenbeschreibung.