EU AI Act im Recruiting: Was HR jetzt vorbereiten sollte

Aktualisiert am 14. Juli 2026

Ursprünglich veröffentlicht am 3. Mai 2026. Die Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act wurden über den Digital Omnibus vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Dieser Artikel gibt den aktuellen Stand wieder. An der Sache ändert die Verschiebung wenig, denn DSGVO, AGG und BetrVG gelten bereits heute.

Der EU AI Act stuft KI im Recruiting als Hochrisiko ein. Screening-Tools, Matching-Algorithmen und Chatbots fallen darunter. Die Pflichten wurden auf den 2. Dezember 2027 verschoben. DSGVO, AGG und BetrVG greifen aber schon heute. Wer sein Tool-Set jetzt nicht prüft, riskiert nicht erst 2027 ein Problem, sondern beim nächsten Bewerber, der nachfragt, warum er aussortiert wurde.

Infografik zum EU AI Act im Recruiting: KI-Software als Hochrisiko-System, die relevanten Artikel 5, 10, 13, 14 und 50, Bußgelder bis 35 Mio. Euro sowie die Schnittstellen zu DSGVO, AGG und BetrVG.

Was gilt und ab wann

Betroffen ist jedes KI-System, das …

Stellenanzeigen gezielt ausspielt

Bewerbungen filtert oder vorsortiert

Kandidat:innen bewertet oder rankt

Automatisierte Empfehlungen für Einstellungsentscheidungen gibt


Was „Hochrisiko" praktisch bedeutet

Art. 5

Verbotene Praktiken. Keine Emotions- oder Verhaltensanalyse in Interviews. Keine Video-Auswertung von Mimik oder Stimme. Auch nicht mit Einwilligung.

Art. 10

Daten und Bias. Trainingsdaten müssen geprüft und dokumentiert sein. Wenn Ihr Anbieter nicht erklären kann, womit sein System trainiert wurde, haben Sie ein Problem.

Art. 13

Transparenz. Sie müssen erklären können, wie ein Score oder eine Empfehlung zustande kommt. „Die KI hat das so entschieden" reicht nicht.

Art. 14

Menschliche Aufsicht. Sie müssen die Kriterien verstehen, hinterfragen können und eigenverantwortlich entscheiden. „KI schlägt vor, ich übernehme" ist zu wenig.

Art. 50

Kennzeichnung. Alles, was KI generiert hat, muss als solches erkennbar sein: Stellenanzeigen, automatische Antworten, Chatbot-Nachrichten.


Warum das Thema trotz Fristverschiebung jetzt brennt

Bußgelder unter dem EU AI Act

Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.


Was Sie in den nächsten 90 Tagen tun können

1

KI-Inventar erstellen.

Welche Tools nutzen Sie, die KI-Funktionen haben? Dazu zählen auch Chatbots, Matching-Funktionen in Ihrem ATS oder KI-gestützte Stellenanzeigen-Optimierung.

2

Risikoklasse bestimmen.

Hat das Tool Einfluss auf die Auswahl oder Bewertung von Kandidat:innen? Dann ist es Hochrisiko. Nur interne Textentwürfe ohne Bewerberbezug? Dann nicht. Beim KI-Tool-Check prüfen Sie jedes Tool vorab in drei Filtern.

3

Drei Fragen an Ihren Anbieter.

Mit welchen Daten wurde trainiert? Wie wird auf Diskriminierung getestet? Können Sie erklären, wie Empfehlungen zustande kommen?

4

Betriebsrat einbinden.

Falls vorhanden: KI-gestützte HR-Software ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Lieber jetzt proaktiv als später reaktiv.

5

Dokumentation starten.

Welche Tools, wofür, wer verantwortet die Entscheidungen. Klingt bürokratisch, ist aber genau das, was im Ernstfall schützt.

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Häufige Fragen zum EU AI Act im Recruiting


Audina Kamboua

Audina Kamboua ist Gründerin von HiringLab, Recruiting-Architektin und TÜV-zertifizierte KI-Trainerin.

Sie hilft mittelständischen Unternehmen, gewachsene Recruiting-Prozesse zu entwirren und daraus Systeme zu bauen, die im Alltag wirklich tragen.

https://hiringlab.eu
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