EU AI Act im Recruiting: Was HR jetzt vorbereiten sollte

Aktualisiert am 24. August 2026

Ursprünglich veröffentlicht am 3. Mai 2026. Die Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act wurden durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Zwei Teile des AI Act gelten trotzdem schon heute: das Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz seit Februar 2025, die Transparenz- und Erläuterungspflichten seit August 2026. Dazu kommen DSGVO, AGG und die Mitbestimmung, die ohnehin gelten.

Der EU AI Act stuft KI in der Personalauswahl als Hochrisiko ein. Screening-Tools und Matching-Algorithmen fallen darunter, ein reiner Auskunfts-Chatbot in der Regel nicht. Die Hochrisiko-Pflichten wurden auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Das Verbot der Emotionserkennung, die Transparenzpflichten, DSGVO, AGG und die Mitbestimmung greifen schon heute. Wer sein Tool-Set jetzt nicht prüft, riskiert nicht erst 2027 ein Problem, sondern beim nächsten Bewerber, der nachfragt, warum er aussortiert wurde.

Infografik zum EU AI Act im Recruiting, Rechtsstand 24. August 2026: Zeitleiste der Pflichten mit Geltungsdatum und Adressat, Art. 5 seit Februar 2025, Art. 50 und Art. 86 seit August 2026, Art. 10, 13 und 26 ab Dezember 2027, dazu die gestaffelten Bußgeldrahmen von 35 Millionen Euro bis 50.000 Euro nach KI-MIG und die parallel geltenden Regeln aus DSGVO, AGG und Mitbestimmung.

Was gilt und ab wann

Hochrisiko ist in der Regel ein KI-System, das …

Stellenanzeigen gezielt ausspielt

Bewerbungen filtert oder vorsortiert

Kandidat:innen bewertet oder rankt

Automatisierte Empfehlungen für Einstellungsentscheidungen gibt


Was „Hochrisiko" praktisch bedeutet

Art. 5

Verbotene Praktiken. Gilt seit 2. Februar 2025, Ihre Pflicht. Verboten ist die Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz, also die Auswertung von Mimik oder Stimme im Interview. Ausnahmen nur aus medizinischen oder Sicherheitsgründen. Eine Einwilligung hilft nicht. Das ist die schärfste Regel im ganzen Text, und sie gilt seit anderthalb Jahren.

Art. 10

Daten und Bias. Ab 2. Dezember 2027, Pflicht des Anbieters. Trainingsdaten müssen geprüft und dokumentiert sein. Die Pflicht trifft den Anbieter. Für Sie ist sie trotzdem relevant, nur an anderer Stelle: Wer nicht erklären kann, womit sein System trainiert wurde, fällt bei der Anschaffung raus.

Art. 13

Transparenz. Ab 2. Dezember 2027, Pflicht des Anbieters. Das System muss so gestaltet und dokumentiert sein, dass Sie seine Ausgaben interpretieren können. Was Sie daraus machen, ist Ihre Sache, und steht in Art. 26 und Art. 86.

Art. 26

Menschliche Aufsicht. Ab 2. Dezember 2027, Ihre Pflicht. Art. 14 verpflichtet den Anbieter, Aufsicht technisch zu ermöglichen. Gemessen werden Sie an Art. 26 Abs. 2: Die Aufsicht liegt bei Personen, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen. „KI schlägt vor, ich übernehme" erfüllt das nicht.

Art. 86

Erläuterung im Einzelfall. Gilt seit 2. August 2026, Ihre Pflicht. Wer von einer Entscheidung auf Grundlage eines Hochrisiko-Systems betroffen ist, kann von Ihnen eine klare und aussagekräftige Erläuterung verlangen: welche Rolle das System hatte und was für die Entscheidung ausschlaggebend war. Ob dieses Recht schon vor Dezember 2027 greift, ist juristisch nicht geklärt, weil die Einstufungsnorm erst dann gilt. Wer eine Absage nicht erklären kann, hat aber über Art. 22 DSGVO und § 22 AGG heute schon ein Problem.

Art. 50

Kennzeichnung. Gilt seit 2. August 2026. Enger, als es oft zitiert wird. Offenzulegen ist Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und auch das nicht, wenn eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine Ausschreibung fällt nicht automatisch darunter. Die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte ist Pflicht des Anbieters des generierenden Systems, nicht Ihre. Beim Chatbot greift dagegen die Pflicht, erkennbar zu machen, dass man mit einer KI spricht.


Warum das Thema trotz Fristverschiebung jetzt brennt

Bußgelder unter dem EU AI Act

Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes gelten für verbotene Praktiken nach Art. 5. Für Verstöße gegen Betreiber- und Transparenzpflichten liegt der Rahmen bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 %. Das sind Höchstbeträge, nicht der Regelfall.


Was Sie in den nächsten 90 Tagen tun können

1

KI-Inventar erstellen.

Welche Tools nutzen Sie, die KI-Funktionen haben? Dazu zählen auch Chatbots, Matching-Funktionen in Ihrem Bewerbermanagementsystem oder die KI-gestützte Erstellung von Ausschreibungen.

2

Risikoklasse bestimmen.

Nimmt das Tool ein Profiling vor? Dann ist es ausnahmslos Hochrisiko. Beeinflusst es die Auswahl oder Bewertung wesentlich? Dann ebenfalls. Erfüllt es nur eine eng gefasste Verfahrensaufgabe oder bereitet es eine Bewertung lediglich vor, greift die Ausnahme in Art. 6 Abs. 3. Nur interne Textentwürfe ohne Bewerberbezug fallen ganz heraus. Beim KI-Tool-Check prüfen Sie jedes Tool vorab in drei Filtern.

3

Drei Fragen an Ihren Anbieter.

Mit welchen Daten wurde trainiert? Wie wird auf Diskriminierung getestet? Können Sie erklären, wie Empfehlungen zustande kommen?

4

Mitbestimmung klären.

In Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts gilt das BetrVG nicht (§ 130 BetrVG). Zuständig ist der Personalrat nach dem Personalvertretungsgesetz Ihres Landes. In privatrechtlich organisierten Häusern, darunter alle Genossenschaftsbanken, gilt das BetrVG mit dem Betriebsrat; in Betracht kommen § 87 Abs. 1 Nr. 6, §§ 94, 95 und 99. Welche Rechte greifen, hängt von Funktion und Einsatz des Systems ab. Lieber jetzt klären als später korrigieren.

5

Dokumentation starten.

Welche Tools, wofür, wer verantwortet die Entscheidungen. Klingt bürokratisch, ist aber genau das, was im Ernstfall schützt.

Workbook · Kostenlos

KI im Recruiting richtig einsetzen

Die drei Praxis-Regeln für den Alltag, der Rechtsrahmen im Detail, ein Bias-Audit für Ihren eigenen Prozess und ein Entscheidungs-Framework für den Tool-Einsatz. Kein Juristendeutsch, alles mit Recruiting-Brille.

Workbook laden →

Standortbestimmung: Wo steht Ihre Recruiting-Architektur insgesamt? Die Recruiting-Scorecard verortet sie in 28 Aussagen über sieben Dimensionen.

Scorecard starten →

Häufige Fragen zum EU AI Act im Recruiting


Audina Kamboua

Audina Kamboua ist Gründerin von HiringLab und Recruiting-Architektin.

Sie arbeitet mit Sparkassen, Regionalbanken und mittelständischen Finanzdienstleistern an der Architektur ihres Recruitings: wie Prozesse, Rollen, Entscheidungen, Daten und Technologie zusammenspielen. Zuvor war sie sieben Jahre lang im HR der Sparkassen-Finanzgruppe tätig.

https://hiringlab.eu
Zurück
Zurück

Case Study · Vom Zuruf zum System

Weiter
Weiter

Entgelttransparenz 2026: Was HR jetzt klären muss