EU AI Act im Recruiting: Was HR jetzt vorbereiten sollte
Was ab dem 2. August 2026 gilt
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft. Die Übergangsfristen für sogenannte Hochrisiko-Systeme laufen am 2. August 2026 aus. Recruiting ist explizit als Hochrisiko-Bereich definiert.
Konkret betrifft das jedes KI-System, das:
Stellenanzeigen gezielt ausspielt
Bewerbungen filtert oder vorsortiert
Kandidaten bewertet oder rankt
Automatisierte Empfehlungen für Einstellungsentscheidungen gibt
Also im Grunde: alles, was heute unter „KI im Recruiting" läuft.
Was „Hochrisiko" praktisch bedeutet
Art. 5
Verbotene Praktiken. Keine Emotions- oder Verhaltensanalyse in Interviews. Keine Video-Auswertung von Mimik oder Stimme. Auch nicht mit Einwilligung.
Art. 10
Daten und Bias. Trainingsdaten müssen geprüft und dokumentiert sein. Wenn dein Anbieter nicht erklären kann, womit sein System trainiert wurde, hast du ein Problem.
Art. 13
Transparenz. Du musst erklären können, wie ein Score oder eine Empfehlung zustande kommt. „Die KI hat das so entschieden“ reicht nicht.
Art. 14
Menschliche Aufsicht. Du musst die Kriterien verstehen, hinterfragen können und eigenverantwortlich entscheiden. „KI schlägt vor, ich übernehme“ ist zu wenig.
Art. 50
Kennzeichnung. Alles, was KI generiert hat, muss als solches erkennbar sein: Stellenanzeigen, automatische Antworten, Chatbot-Nachrichten.
Warum das Thema jetzt schon brennt
Bußgelder unter dem EU AI Act
Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Was du in den nächsten 90 Tagen tun kannst
KI-Inventar erstellen.
Welche Tools nutzt ihr, die KI-Funktionen haben? Dazu zählen auch Chatbots, Matching-Funktionen in eurem ATS oder KI-gestützte Stellenanzeigen-Optimierung.
Risikoklasse bestimmen.
Hat das Tool Einfluss auf die Auswahl oder Bewertung von Kandidaten? Dann ist es Hochrisiko. Nur interne Textenwürfe ohne Bewerberbezug? Dann nicht.
Drei Fragen an euren Anbieter.
Mit welchen Daten wurde trainiert? Wie wird auf Diskriminierung getestet? Könnt ihr erklären, wie Empfehlungen zustande kommen?
Betriebsrat einbinden.
Falls vorhanden: KI-gestützte HR-Software ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Lieber jetzt proaktiv als später reaktiv.
Dokumentation starten.
Welche Tools, wofür, wer verantwortet die Entscheidungen. Klingt bürokratisch, ist aber genau das, was im Ernstfall schützt.
Es gibt Diskussionen auf EU-Ebene, ob die Fristen verschoben werden könnten. Aber: DSGVO, AGG und BetrVG greifen schon heute. Und „wir warten mal ab" ist die teuerste Strategie, wenn es schiefgeht.
Tiefer einsteigen?
In unserem Workbook „KI im Recruiting“ findest du die drei Praxis-Regeln für den Alltag, den Rechtsrahmen im Detail, ein Bias-Audit für deinen eigenen Prozess und ein Entscheidungs-Framework für den Tool-Einsatz. Kein Juristendeutsch, alles mit Recruiting-Brille.
Workbook herunterladen →Häufige Fragen zum EU AI Act im Recruiting
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